Gebührenstruktur
Die Gebührenstruktur des EC-Regensburg e. V. für die Saison 2024/2025


Die EC-Regensburg e. V. Beitragsstruktur für die Saison 2024/2025 ab 01.09.2024:
Die Gebührenordnung sieht folgende Jahresbeiträge für ein laufendes Geschäftsjahr vor (jeweiliger Eintritt bis zum 31.08.):


Allgemeine Clubbeiträge
Aufnahme-Verwaltungsgebühr 25,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag 1. Kinder / Jugendliche  40,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag 2. Kind  35,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag 3. Kind  30,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag 4. Kind  25,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag 5. Kind  20,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag Studierende  65,00 €
Jahresmitglieder Clubbeitrag Erwachsene  65,00 €

Eine Kündigung muss schriftlich - versehen mit einer originalen Unterschrift - bis 31.05. des laufenden Geschäftsjahres vorliegen, andernfalls erfolgt die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.


Leistungsangebote:
Anfänger und Breitensport, Hobbyläufer,
Erwachsenengruppe, Fördergruppe, Wettbewerbsläufer ohne Kaderstatus, Wettbewerbsläufer mit Kaderstatus,.


Gebührenordnung Riegenbeiträge ab dem 01.09.2024:
Alle nachfolgend aufgeführte Riegenbeiträge werden erstmalig im Oktober und danach in den sechs darauf nachfolgenden Monaten (letztmalig im April des Folgejahres = 7 x) abgebucht.


Anfänger & Breitensport lt. gültigem Trainingsplan 43,00 €
Erwachsene &
Hobbyläufer
lt. gültigem Trainingsplan 43,00 €
monatl. Riegenbeiträge ab 01.05.2024 Leistungssport

sind bereits lt. gültigem Tr-Plan und den jeweiligen Gruppenbeiträgen festgelegt.

 

Mit diesen Beiträgen können momentan nur mehr 60 % der Kosten gedeckt, welche aktuell im Sportbetrieb auflaufen.

Vertragsbedingungen:

Training/Unterricht: Der Verein bemüht sich, das Training/den Unterricht regelmäßig zu den offiziellen und aushängenden Trainingszeiten (ausgenommen Schulferien) abzuhalten. Lehrkraft und Trainingsort werden vom Verein bestimmt.

Honorar/Versäumnisse:

Versäumt der Sportler einzelne Trainingstermine, so hat er keinen Anspruch auf Nachholung. Die Honorarverpflichtung bleibt in vollem Umfang bestehen.

 Die Vorstandschaft